Kommunale Wärmeplanung


Angelberger Marktrechtfest

Vom 18.-20.07.2025 findet das Angelberger Marktrechtfest statt.

Nähere Infos >> hier


Krämermarkt 2025

Sonntag, 19.10.2025 ab 10 Uhr

>> Anmeldung


Umgestaltung Friedhöfe


Bürgerservice online

Unter www.tussenhausen.de/bo können Sie zahlreiche Anträge an die Gemeindeverwaltung Tussenhausen bequem von Zuhause aus erledigen.


Ratsinformationssystem

Unter www.tussenhausen.de/ris erreichen Sie unser neues Ratsinformationssystem mit Informationen über unsere kommunalen Gremien, die Sitzungen des Marktgemeinderats und der Ausschüsse und über die personelle Zusammensetzung der Gremien.


Wohnungsgeberbestätigung für Vermieter



Förderverein der Grundschule Tussenhausen

Gesucht: Nachwuchs für unsere Musikvereine


Kintergarten Tussenhausen
Kindergarten und Kinderkrippe
St. Martin in Tussenhausen

Gewerbesteuer

Die Gemeinde wendet den durch den Gemeinderat beschlossenen Hebesatz auf die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge an.

Der Hebesatz für den Markt Tussenhausen beträgt zur Zeit 300 %.

Zuständig:

Kämmerei
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-13
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Erhart Zi. 5

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

Geburtsbeurkundung - Geburtenanmeldung

Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen.

Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
  • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
  • eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
  • eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
  • einen Kindergeldantrag mit einer Geburtsurkunde (gebührenfrei)
  • einen Antrag auf die Gewährung von Erziehungsgeld mit einer Geburtsurkunde (gebührenfrei).

Für den Kindergeldantrag ist die Kindergeldkasse des Arbeitsamtes zuständig.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an das für die Geburt Ihres Kindes zuständige Standesamt.

Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • bei miteinander verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, (die erforderliche Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist)
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen
  • ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
  • bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, ist die Eheurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung vorzulegen.

Zuständig:

Standesamt
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann Zi. 1, Frau Erhart Zi. 4

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

Führungszeugnis

Im polizeilichen Führungszeugnis wird neben den vollständigen Personalien hauptsächlich vermerkt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Sie können es im Bürgerbüro beantragen, wenn Sie in Tussenhausen gemeldet sind. Erstellt und verschickt wird es dann vom Bundeszentralregister in Bonn. Die Bearbeitungszeit dauert ca. vierzehn Tage.

Man unterscheidet zwischen Privatführungszeugnissen (Belegart N) und Behördenführungszeugnissen (Belegart O). Ein Privatführungszeugnis wird in der Regel für persönliche Zwecke ausgestellt und zu Ihnen nach Hause geschickt. Ein Behördenführungszeugnis wird direkt an eine deutsche Behörde gesandt. Bei der Belegart P können Sie es zuvor beim Amtsgericht einsehen.

Geben Sie bitte unbedingt an, welche der beiden Führungszeugnisarten Sie wünschen. Für den Fall, dass Sie ein Behördenführungszeugnis wünschen, vergessen Sie bitte nicht, die Adresse der entsprechenden Behörde und das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck anzugeben.

Bei der persönlichen Beantragung im Bürgerbüro weisen Sie bitte Ihre Identität nach. Bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ein Führungszeugnis kann in der Regel nur persönlich beantragt werden.

Die Gebühren betragen 13 Euro für ein „normales“ Führungszeugnis und 26 Euro für ein Führungszeugnis mit Überbeglaubigung (so genannte Apostille), das für eine Behörde im Ausland benötigt wird. Bitte bewahren Sie die Quittung auf, falls wider Erwarten das beantragte Führungszeugnis nicht eingehen sollte.

Zuständig:

Bürgerbüro
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann, Zi. 1

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

Fischereischein

Voraussetzung für das Angeln ist ein Fischereischein.

Für den Erhalt eines Fischereischeines ist eine staatliche Fischereiprüfung abzulegen. Bei Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein durch die Verwaltung ausgestellt werden.

Für Jugendliche kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden, wenn ein Erwachsener, der im Besitz eines Erwachsenenfischereischeines ist, die Aufsicht beim Angeln führt.

Zuständig:

Bürgerbüro
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann, Zi. 1

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

Eheschließung bzw. Trauung

Wo auch immer Sie heiraten möchten, die Anmeldung der Eheschließung muss immer bei dem Standesamt stattfinden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch ein Nebenwohnsitz berechtigt zur Anmeldung.

Nachdem Sie die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet haben, vereinbaren Sie vor Ort den Termin für Ihre Trauung oder Sie wenden sich an ein anderes von Ihnen gewünschtes Standesamt innerhalb von Deutschland, vor dem Sie heiraten möchten.

Beim Markt Tussenhausen finden Samstags-Trauungen nur am ersten Samstag im Monat statt.

Trauzeugen sind nicht notwendig.

Wenn Sie es jedoch wünschen können jedoch bis insgesamt zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein.

Denken Sie bitte daran, dass sowohl Sie als Brautpaar, als auch Ihre Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen.

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin geschehen. Zweckmäßigerweise kommen beide Partner zur Anmeldung.

Falls Sie einen ausländische/n Partner/in heiraten wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit dem Standesamt in Verbindung, da dann spezielle Verfahren zu klären sind.

Erforderliche Unterlagen:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes) der nicht älter als 6 Monate ist
  • wenn Sie schon verheiratet waren, zusätzlich einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister der letzten Ehe mit einem Vermerk über deren Auflösung (erhältlich beim Standesamt Ihrer Eheschließung) der nicht älter als 6 Monate ist
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

 

Zuständig:

Standesamt
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann Zi. 1, Frau Erhart Zi. 4

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

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