Bestattungswesen
Bestattungswesen
Zur Beurkundung von Sterbefällen werden folgende Unterlagen benötigt:
- die Todesbescheinigung des Arztes oder Krankenhauses
- den Personalausweis der/des Verstorbenen
außerdem zusätzlich
bei Verheirateten oder Verwitweten:
- das Stammbuch oder eine Heiratsurkunde
bei Ledigen:
- die Geburtsurkunde
Zuständig:
Standesamt
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann Zi. 1
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Bauen und Wohnen
Bauen und Wohnen
Baugenehmigungsbehörde ist das Landratsamt Unterallgäu. Die erforderlichen Vordrucke und Rechtsvorschriften finden Sie auf der Homepage des Landkreises hier
Für Anfragen zu Bauplätzen, Baugebieten und sonstigen Grundstücksfragen sind wir gerne für Sie da.
Zuständig:
Geschäftsleitung
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Manuela Erhart Zi. 4
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Externer Link für weitere Aufgaben
Aufenthaltsbescheinigung
Aufenthaltsbescheinigung
Die Aufenthaltsbescheinigung beinhaltet Ihre persönlichen Daten, Ihren Wohnsitz und gibt zusätzlich Auskunft über Konfession, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird für die Anmeldung, zur Eheschließung oder zur Vorlage bei Konsulaten benötigt.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
5,00 €
Zuständig:
Bürgerbüro
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Schmid und Frau Urlbauer, Zi. 1
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Meldepflicht
Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung im Markt Tussenhausen bezieht.
Sie müssen sich innerhalb zwei Wochen nach Einzug in unserem Bürgerbüro anmelden. Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich, da Ausweispapiere nicht im Vorhinein geändert werden können.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung (der Gerichtsbeschluss) ist mitzubringen.
Bei Familien braucht nur einer der Meldepflichtigen vorzusprechen (es genügt eine Unterschrift). Sie muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).
Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen. Geben Sie dieser Person bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Eine Vollmacht ist auch für volljährige Familienmitglieder (Kinder, Ehegatten) erforderlich.
Außerdem benötigen wir eine von Ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Das Formular können Sie hier herunterladen
Hinweis: Eine Abmeldung beim alten Wohnsitz ist nicht mehr erforderlich, da diese automatisch durch uns erfolgt.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis und/oder Reisepass von jeder anzumeldenden Person
Gebühren
Für die An-, Ummeldung fallen keine Kosten an.
Zuständig:
Bürgerbüro
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann, Zi. 1
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Abfallentsorgung
Abfallentsorgungsgebühren
Beschreibung:
1) Die Gemeinde bestimmt nach Maßgabe einer geordneten Abfallentsorgung sowie betrieblicher Erfordernisse und unter Berücksichtigung bestehender Erfahrungswerte über die Anzahl der aufzustellenden Restmüllbehälter.
2) Die Gemeinde stellt für jeden Haushalt mindestens einen 60 l Abfallbehälter zur Verfügung. Ausnahme: Bildung von Abfallgemeinschaften
3) Wird festgestellt, dass die vorhandenen Abfallbehälter für die Aufnahme des regelmäßig anfallenden Abfalls nicht ausreichen und sind zusätzliche Abfallbehälter nicht beantragt worden, so haben die Anschlusspflichtigen nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde die erforderlichen Abfallbehälter aufzustellen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, so haben sie die Aufstellung der Abfallbehälter durch die Gemeinde zu dulden und entsprechende Gebühren zu entrichten.
Für das Einsammeln und Befördern von Abfällen sind folgende Abfallbehälter entsprechend der Vorgaben der Satzung zugelassen:
- Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 60 l 81 €/Jahr
- Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80 l 106,92 €/Jahr
- Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 l 162 €/Jahr
- Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 240 l 324 €/Jahr
- Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l 1483,92 €/Jahr
- Bioabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 60 l 54,00 €/Jahr
- Bioabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80 l 72 €/Jahr
- Bioabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 l 108 €/Jahr
Die Leerung der Tonnen findet generell vierzehntägig statt.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender des Landratsamtes Unterallgäu unter www.landratsamt-unterallgaeu.de/abfuhrkalender.
In den Sommermonaten Juni – September wir die Biotonne wöchentlich geleert.
Zuständig:
Kasse
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-13
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Herr Mussack, Zi. 5
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr