Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Tussenhausen hat am 07.11.2006 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Tussenhausen beschlossen. Mit der Ausarbeitung wurde das Ingenieurbüro Josef Tremel beauftragt.
Der Marktgemeinderat Tussenhausen hat am 09.12.2008 den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB sowie das Verfahren zur Beteiligung der Behörden (Träger öffentlicher Belange) gemäß §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Umweltbezogene Informationen
Zu den Planungsunterlagen gehört ein vom Ing.-Büro Tremel ausgearbeiteter Umweltbericht. In diesem Bericht werden die Belange von Natur und Umwelt sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erörtert.
Die Planzeichnung in der Fassung vom 09.12.2008 mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von
Freitag, den 03. Juli 2009 bis Dienstag, den 04. August 2009
im Rathaus Tussenhausen, Marktplatz 9, 86874 Tussenhausen während der allgemeinen Dienststunden, das ist in der Zeit von
Montag-Freitag08.00 - 12.30 Uhr
Montag, Dienstag13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag13.30 - 19.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Marktgemeinde vorgebracht werden.
Die Pläne als PDF zur Einsichtnahme
Flächennutzungsplan (1,2 MByte, aktualisiert: 26.1.2011)
A) Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan (0,5 MByte,
aktualisiert: 26.1.2011)
B) Landschaftsplan (6,5 MByte, aktualisiert: 26.1.2011)
C) Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (0,2 MByte, aktualisiert: 26.1.2011)
Bebauungsplan Westermahdweg
Bebauungsplan Westermahdweg mit Umweltbericht und Begründung (neu: 17.12.2010)
Bebauungsplan Ploistattweg
Bebauungsplan Ploistattweg mit Umweltbericht und Begründung (neu: 17.12.2010)