Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung im Markt Tussenhausen bezieht.
Sie müssen sich innerhalb zwei Wochen nach Einzug in unserem Bürgerbüro anmelden. Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich, da Ausweispapiere nicht im Vorhinein geändert werden können.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung (der Gerichtsbeschluss) ist mitzubringen.
Bei Familien braucht nur einer der Meldepflichtigen vorzusprechen (es genügt eine Unterschrift). Sie muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).
Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen. Geben Sie dieser Person bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Eine Vollmacht ist auch für volljährige Familienmitglieder (Kinder, Ehegatten) erforderlich.
Außerdem benötigen wir eine von Ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Das Formular können Sie hier herunterladen
Hinweis: Eine Abmeldung beim alten Wohnsitz ist nicht mehr erforderlich, da diese automatisch durch uns erfolgt.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis und/oder Reisepass von jeder anzumeldenden Person
Gebühren
Für die An-, Ummeldung fallen keine Kosten an.
Zuständig:
Bürgerbüro
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann, Zi. 1
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr