Fischereischein
Voraussetzung für das Angeln ist ein Fischereischein.
Für den Erhalt eines Fischereischeines ist eine staatliche Fischereiprüfung abzulegen. Bei Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein durch die Verwaltung ausgestellt werden.
Für Jugendliche kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden, wenn ein Erwachsener, der im Besitz eines Erwachsenenfischereischeines ist, die Aufsicht beim Angeln führt.
Zuständig:
BürgerbüroMarkt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann, Zi. 1
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 UhrMontag und Dienstag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr