Der Freistaat Bayern fördert mit der Breitbandrichtlinie (BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Der Markt Tussenhausen möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite realisieren.

Im Folgenden wird jeweils aktuell über den Stand des Verfahrens informiert:

 

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet, IST-Versorgung

Ermittelung und Dokumentation der aktuellen Versorgung
mit Breitbanddiensten (im Down- und Upload)

Ergebnis:
1a Karte Breitband Ist-Versorgung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
1b Tabelle Breitband Ist-Versorgung

2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

Abfrage der Netzbetreiber: 2a Markterkundung Bekanntmachung

3. Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Eigenwirtschaftlicher Ausbau: 3a Tussenhausen Markterkundung Ergebnis

Vorläufiges Erschließungsgebiet, Stand: 20.10.2015:
3b Karte Breitband Ist-Versorgung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

4. Auswahlverfahren Bekanntmachung

Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Ausbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR).
4a Auswahlverfahren einstufig Markt Tussenhausen
4b Anlage zum Auswahlverfahren allgemein Markt Tussenhausen
4c Karte Auswahlverfahren Erschließungsgebiet Markt Tussenhausen


HINWEIS: Die Angebotsabgabefrist wird bis zum FREITAG, den 29.04.2016 um 11:00 Uhr verlängert !

 

5. Ergebnis des Auswahlverfahrens

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau im Markt Tussenhausen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Im Auswahlverfahren gingen bei der Kommune zwei Angebote fristgerecht ein. Auf Basis der von einem Beratungsbüro durchgeführten Angebotsbewertung hat der Gemeinderat am 14.06.2016 das Angebot der Firma Telekom Deutschland GmbH vorbehaltlich der positivem Plausibilisierungsprüfung durch das Breitbandzentrum Amberg ausgewählt. Am 21.06.2016 erfolgte die positive Rückmeldung des Breitbandzentrums, beide Angebote sind plausibel. Es ist somit beabsichtigt, mit der Firma Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

5a Bekanntmachung Auswahlentscheidung

 

7. Kooperationsvertrag

Bestätigung zum Kooperationsvertrag

Mit beiliegendem Schreiben gibt die Kommune die Bestätigung zum Kooperationsvertrag im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) bekannt.

7a Kooperationsvertrag

 

Ansprechpartner und Breitbandpate:

Wolfgang Mahr
Tel. 08268/9083330
Fax. 08268/9083337
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.