Aktuelle Informationen und Auswirkungen zur Corona-Pandemie

Mit der Verordnung über die Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 27.03.2020 hat die Bayerische Staatsregierung die bisherige vorläufige Ausgangsbeschränkung für das ganze Gebiet des Freistaates Bayern, bis einschließlich 19.04.2020 verlängert.

Es gilt der Grundsatz: Zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für Andere. Alles andere kann und muss warten.

 

Die gemeindlichen Einrichtungen bleiben bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen. Das Rathaus können Sie bei dringenden Anfragen oder Anliegen per Telefon oder per E-Mail erreichen.

 

Gemeinderatssitzungen

Aufgrund der Ausgangsbeschränkung wird voraussichtlich die nächste Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 21.04.2020 stattfinden. Um die Teilnehmer vor einer möglichen Ansteckung zu schützen, muss ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden, deshalb wird die Sitzung in die Festhalle Mattsies verlegt. Der neugewählte Marktgemeinderat wird erstmals am Dienstag, den 12.05.2020 zur konstituierenden Sitzung zusammentreten. Der Sitzungsort kann aufgrund der momentanen Situation noch variieren und wird rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Hilfe für Senioren und Personen mit körperlichen Einschränkungen

Der Markt Tussenhausen bietet allen Senioren und Personen mit körperlichen Einschränkungen Unterstützung für den Lebensmitteleinkauf an. Falls Sie Hilfe brauchen oder Aufgaben übernehmen möchten, melden Sie sich bitte im Rathaus unter Telefon 08268/9091-0. Wir werden dann die Maßnahmen koordinieren.

 

Unterstützung der Betriebe

Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus führt bei Unternehmen zu einer Vielzahl von Fragen. Soforthilfeprogramme in Form von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, Kurzarbeitergeld, etc., hierzu hat der Landkreis Unterallgäu eine Informations-Webseite eingerichtet: www.wirtschaft-unterallgaeu.de/service/aktuelle-informationen-zur-coronakrise

Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch unter 08261/995-375 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie

Wichtige Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Unterallgäu unter www.unterallgaeu.de/corona. Zusätzlich hat das Landratsamt ein Bürgertelefon eingerichtet, Tel.-Nr. 08261/995-406. Es ist werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 12 bis 15 Uhr besetzt.

Das Bürgertelefon dient als erste Anlaufstelle für begründete Verdachtsfälle – also für Menschen die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und Symptome aufweisen, oder die direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.

 

Wir empfehlen Ihnen sich an die Hygienevorschriften des Robert-Koch-Institutes zu halten und beschränken Sie Ihre Sozialkontakte auf das Notwendigste.

 

Kommen Sie gut durch diese schwierige Zeit und bleiben Sie gesund.

Gemeinden sollten zentralen Platz für die Verbrennung von Forstabfällen festlegen

Unterallgäu. Auf Mottfeuer im Wald sollte derzeit soweit wie möglich verzichtet werden. „Stattdessen sollten die Gemeinden einen zentralen Platz festlegen, an dem Waldbesitzer Forstabfälle verbrennen können“, empfiehlt der Unterallgäuer Kreisbrandrat Alexander Möbus. „Das hilft, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren aufrecht zu erhalten.“

Um eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu verhindern, müssten zusätzliche Einsätze der Feuerwehr vermieden werden, so Möbus. Wird im Frühjahr Schadholz in den Wäldern verbrannt, sorgt der aufsteigende Rauch nach seinen Worten häufig zu Verunsicherung. Das führe häufig dazu, dass die Feuerwehr alarmiert wird, um nach dem Rechten zu sehen. Um solche Einsätze zu vermeiden, sollten die Feuer an einem offiziell dafür festgelegten Ort abgebrannt werden.

Die Unterallgäuer Feuerwehren haben ihre Tätigkeit - zum Beispiel Übungen - weitestgehend heruntergefahren, so Möbus. Die Einsatzbereitschaft sei jedoch gesichert. „Der Bürger bekommt jegliche Hilfe, die er braucht.“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

als Vorsichtsmaßnahme wird der Bürgerservice vom Markt Tussenhausen eingeschränkt. Ab Mittwoch, den 18.03.2020, sind persönliche Vorsprachen im Rathaus nur in dringenden Angelegenheiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Besucherinnen und Besucher sollen von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Fragen und Anliegen per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefon vorzubringen.

 

Das Rathaus wird also für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt, um einerseits unsere Bürger*innen beim Besuch vor Infektionen zu schützen, andererseits auch die Rathausmitarbeiter*innen und damit die Einsatzbereitschaft der Verwaltung auch in Krisenzeiten zu sichern!

 

Um die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen, ist die Einschränkung des persönlichen Bürgerkontaktes notwendig bzw. soll auf das Notwendigste beschränkt werden.

Ich bitte um Verständnis für diese Entscheidung. Die Verwaltung will alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um eine Arbeitsfähigkeit, auf die wir alle - insbesondere in Anbetracht der großen vor uns liegenden Herausforderungen - dringend angewiesen sind, zu erhalten.

 

Für zunächst unbestimmte Zeit bleiben ebenfalls auch der Bauhof und die Büchereien geschlossen.

Außerdem bleiben alle gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen für private Veranstaltungen sowie Übungsbetrieb und zu Trainingszwecken bis auf weiteres geschlossen.

 

Mit Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 haben das Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt. Das Verbot gilt ab 17.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020.

 

Nach Auffassung des Landratsamtes werden damit auch Gemeinderatssitzungen und Bürgerversammlung der Gemeinden erfasst und sind nur im Rahmen einer Sondergenehmigung möglich.

 

Das Landratsamt sieht unter dem Aspekt des Infektionsschutzes keinen Grund, warum nicht auch Versammlungen öffentlicher Körperschaften unter das Verbot fallen sollten.

 

Mir ist es wichtig, auch die Gemeinderatsmitglieder vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Damit sind auch diese Veranstaltungen bis 19.04.2020 grundsätzlich durch Allgemeinverfügung untersagt und es muss sorgfältig geprüft werden, ob eine Sitzung unbedingt erforderlich ist.

 

Bauanträge, die lt. Geschäftsordnung auch alleine vom Bürgermeister genehmigt werden dürfen, werden bearbeitet und an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Bauanträge, die innerhalb der Frist bearbeitet werden müssen und dem Einvernehmen der Marktgemeinde bedürfen, werden unter Berufung der Eilkompetenz nach Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung bearbeitet und an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Ihr Bürgermeister Johannes Ruf

Der Wertstoffhof Tussenhausen wird aus Gründen des Gesundheitsschutzes bis auf weiteres nicht geöffnet.

Am Samstag, den 21.03.2020 ist der Wertstoffhof noch von 09.00 – 12.00 Uhr geöffnet.
Die Besucher werden gebeten, folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Bitte den Wertstoffhof nur aufsuchen, wenn sich eine Entsorgung nicht verschieben lässt,
  • Zum Schutz der Anlieferer und des Personals am Wertstoffhof ist ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten,
  • Derzeit werden keine Kühlgeräte/Waschmaschinen angenommen,
  • eine Hilfestellung bei der Anlieferung von Wertstoffen beim Entladen kann derzeit nicht geleistet werden,
  • es kann zu Wartezeiten an den Wertstoffhöfen kommen.

Der Markt Tussenhausen bittet alle Besucher des Wertstoffhofes um Beachtung der Maßnahmen und der eingeschränkten Öffnungszeiten.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mir ist es ein Anliegen, Sie über die aktuellen Ereignisse bezüglich des Coronavirus zu informieren.

Zunächst war man noch der Annahme, dass es sich um eine Situation handelt, die mit üblichen Maßnahmen, wie z.B. mit verstärkten Hygienemaßnahmen in den Griff zu bekommen sind.

Aktuell stellt sich die Situation viel dramatischer dar, wie Sie es auch aus der Presse entnehmen können. Die Ausbreitung des Virus hat eine bedenkliche Dynamik bekommen. Diese Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung am Freitag, den 13.03.2020 zu der Entscheidung bewogen, den Unterrichtsbetrieb an allen bayerischen Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen. Seit heute Montag, den 16.03.2020 bis voraussichtlich 19.04.2020 (dem Ende der Osterferien in Bayern) sperrt der Freistaat Bayern alle Schulen und Kindertagesstätten in Bayern.

Gestern Abend verkündete der Bundesinnenminister Horst Seehofer, dass ab heute, Montag, den 16.03.2020 ab 08:00 Uhr wegen des Coronavirus die Grenzen zu Frankreich, Österreich, Luxemburg, Schweiz und Dänemark weitgehend geschlossen werden. Grenzkontrollen werden vorübergehend wieder eingeführt.

Die Bayerische Staatsregierung hat zudem im Rahmen der Pressekonferenz von heute, Montag, den 16.03.2020 ab 10 Uhr mit sofortiger Wirkung den Katastrophenfall ausgerufen, um beispielweise die Bundeswehr mit ihren Krankenhäusern in die Krisenpläne einbeziehen zu können.

Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in unserem Land. Dadurch werden infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf Wochen unterbunden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stellt klar, dass zum aktuellen Zeitpunkt die Grundversorgung in Deutschland gesichert bleibt. So seien die Lieferketten zu den Lebensmittelgeschäften intakt. Apotheken, Supermärkte, Tankstellen, Banken und Drogerien sollen geöffnet bleiben. Das Bundesland Bayern plant zudem, wie andere Bundesländer auch, weitere Beschränkungen für Gastronomie und Bars.

 

Konsequenzen für Eltern – Notfallbetreuung

Ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler sowie für die Kitas wird nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen gestellt.  

Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler oder Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).

 

Grundschule Tussenhausen

Die Notfallbetreuung erstreckt sich in der Grundschule auf den Zeitraum von 08:00 – 13:00 Uhr und findet für alle zu betreuenden Schülerinnen und Schüler in der Grundschule Tussenhausen statt. Dieses Angebot gilt nur, wenn im privaten Bereich alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Kinder völlig gesund sind.

 

Kindergarten St. Martin, Tussenhausen und Pusteblume, Zaisertshofen

Der Zeitraum der Notfallbetreuung wird von den Kindergartenleitungen festgelegt. Eine Notfallbetreuung wird es unter den genannten Voraussetzungen nur im Kindergarten St. Martin in Tussenhausen für Kinder aus allen Ortsteilen geben. Derzeit gibt es keine Erhebung, um wie viele Kinder es sich handelt. Wichtig ist es, dass es uns gelingt, einen Großteil der Kinder nicht in öffentliche Einrichtungen versorgen zu müssen, um die Gefahr der Ansteckung zu minimieren.

 

Beförderung

Im Betreuungsfall haben Eltern obiger Zielgruppe eigenständig für den An- und Abtransport der Kinder Sorge zu tragen. Der Schülertransport über den Schulbusverkehr ist ebenfalls aus Gründen der Coronakrise eingestellt. Inwieweit Linienverkehr für zu betreuende Kinder infrage käme, entnehmen Sie den aktuellen Fahrplänen. Der Transport von nachweislich zu betreuenden Schülern ist nach unseren Informationen kostenfrei.

 

Nutzung von Turnhallen / Öffentliche Gebäude  

Die Nutzung der Turnhalle der Grundschule Tussenhausen ist aktuell untersagt. Ebenso die Nutzung der Veranstaltungsräume in gemeindlichen Gebäuden.

 

Gemeinschaftliche Veranstaltungen

Damit die Zielsetzung der Ansammlung von Menschengruppen nicht konterkariert wird, bitten wir um besonnenes Verhalten auch im Privatbereich. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden, so sehr ich dies auch bedaure. Ich bitte Sie, auch kleine Veranstaltungen mit der Gemeinde abzustimmen. Kurzfristige Änderungen werden wir über den Veranstaltungskalender der Homepage kommunizieren.

 

Weitere Informationen

Ich bedaure all diese Schließungen und Beeinträchtigungen sehr. Wegen der bestehenden Ansteckungsgefahr sind diese Maßnahmen jedoch erforderlich. Vielen Dank hierbei an das Personal der Marktgemeinde Tussenhausen, von Kindergärten und Schule für ihren hervorragenden Einsatz und die Organisation.

Sofern ältere Bürgerinnen und Bürger in dieser Phase Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung. Wir werden versuchen, Ihnen in dieser Situation Unterstützung zu bieten.

Herzlichen Dank an Sie ALLE für Ihr Verhalten und Ihre Unterstützung.

Mein großer Dank gilt allen Vereinen und Institutionen im Markt Tussenhausen, die in den letzten Stunden und Tagen so eindrucksvoll ihre Solidarität gezeigt haben, in dem sie Veranstaltungen abgesagt oder verschoben haben. 

Ich nehme aus den zahlreichen Gesprächen und Telefonaten viel Zusammenhalt wahr, dass wir in unserer Marktgemeinde diesen Ausnahmezustand gut bewältigen werden. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingt, diese Situation zu meistern.

Sofern es hierzu neue Informationen gibt, werden diese über die Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr großes Verständnis und wünsche Ihnen und Ihren Familien für die nächste Zeit von Herzen alles Gute!

Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Rückfragen und Anliegen.

 

Herzlichst

Ihr

Johannes Ruf

1. Bürgermeister

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