Vorübergehende Gaststättenerlaubnis
Wer gewerblich, das heißt gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe, Speisen und Getränke anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Aktionen an Dritte abgibt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung).
Als gewerblicher Gewinn zählen dabei auch solche Überschüsse, die mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Die Anträge können formlos mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Gebühren:
pro Tag 30,-- €
Zuständig:
Bürgerbüro
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann, Zi. 1
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr