Personalausweis

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.

Unter 16 Jahre:

muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen.
Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, besteht eine Betreuung, brauchen Sie die Bestellungsurkunde.

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • der alte Personalausweis oder Kinderausweis (auch wenn er ungültig ist), alternativ auch den Reisepass und das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.

Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.
Ausnahme: Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerservice aufzunehmen.
Beachten Sie bitte auch, dass die Personalausweise zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit nimmt ca. 2-3 Wochen in Anspruch.
In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 3 Monaten) sofort ausgestellt werden.

Gebühren:

bis zum Alter von 24 Jahren: 22,80 €
ab dem Alter von 24 Jahren: 37.00 € (ab 01.01.2021)
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Zuständig:

Bürgerbüro
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann, Zi. 1

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

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