Kinderreisepass

Kinderreisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt werden, berechtigen nicht mehr zur visafreien Einreise in die USA. Hier ist ein regulärer Reisepass nötig. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise, welches Dokument Ihr Kind benötigt.

Jeder Kinderreispass ist mit einem Lichtbild auszustellen. Ist das Kind bereits 10 Jahre alt, muss es den Kinderreisepass unterschreiben. Fingerabdrücke werden in Kinderreisepässe nicht aufgenommen.

Bringen Sie bitte mit:

  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
  • soweit vorhanden: Kinderausweis / Kinderreisepass
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Ihr Kind - für die eigene Unterschrift im Kinderreisepass (gilt nicht für Kleinkinder)
  • Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleich lautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

Der Kinderreisepass wir sofort ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer der ersten Ausstellung beträgt 6 Jahre. Er kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Auch dieser Antrag ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen.

Die Gebühr beträgt 13 €, eine Verlängerung kostet 6 €.

Zuständig:

Bürgerbüro
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann, Zi. 1

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

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