Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

als Vorsichtsmaßnahme wird der Bürgerservice vom Markt Tussenhausen eingeschränkt. Ab Mittwoch, den 18.03.2020, sind persönliche Vorsprachen im Rathaus nur in dringenden Angelegenheiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Besucherinnen und Besucher sollen von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Fragen und Anliegen per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefon vorzubringen.

 

Das Rathaus wird also für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt, um einerseits unsere Bürger*innen beim Besuch vor Infektionen zu schützen, andererseits auch die Rathausmitarbeiter*innen und damit die Einsatzbereitschaft der Verwaltung auch in Krisenzeiten zu sichern!

 

Um die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen, ist die Einschränkung des persönlichen Bürgerkontaktes notwendig bzw. soll auf das Notwendigste beschränkt werden.

Ich bitte um Verständnis für diese Entscheidung. Die Verwaltung will alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um eine Arbeitsfähigkeit, auf die wir alle - insbesondere in Anbetracht der großen vor uns liegenden Herausforderungen - dringend angewiesen sind, zu erhalten.

 

Für zunächst unbestimmte Zeit bleiben ebenfalls auch der Bauhof und die Büchereien geschlossen.

Außerdem bleiben alle gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen für private Veranstaltungen sowie Übungsbetrieb und zu Trainingszwecken bis auf weiteres geschlossen.

 

Mit Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 haben das Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt. Das Verbot gilt ab 17.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020.

 

Nach Auffassung des Landratsamtes werden damit auch Gemeinderatssitzungen und Bürgerversammlung der Gemeinden erfasst und sind nur im Rahmen einer Sondergenehmigung möglich.

 

Das Landratsamt sieht unter dem Aspekt des Infektionsschutzes keinen Grund, warum nicht auch Versammlungen öffentlicher Körperschaften unter das Verbot fallen sollten.

 

Mir ist es wichtig, auch die Gemeinderatsmitglieder vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Damit sind auch diese Veranstaltungen bis 19.04.2020 grundsätzlich durch Allgemeinverfügung untersagt und es muss sorgfältig geprüft werden, ob eine Sitzung unbedingt erforderlich ist.

 

Bauanträge, die lt. Geschäftsordnung auch alleine vom Bürgermeister genehmigt werden dürfen, werden bearbeitet und an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Bauanträge, die innerhalb der Frist bearbeitet werden müssen und dem Einvernehmen der Marktgemeinde bedürfen, werden unter Berufung der Eilkompetenz nach Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung bearbeitet und an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Ihr Bürgermeister Johannes Ruf

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