Personenstandsurkunden und Ahnen- oder Familienforschung

Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines Standesamtes am Ende jedes Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten-, Heirats- oder Sterbebüchern) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.

Gebühren:

10,00 € je Urkunde

Ahnen- oder Familienforschung

Zur Ahnen- oder Familienforschung ist anzumerken, dass Sie möglichst genaue Daten über die gesuchte Person bzw. die Personen angeben, da neben der Urkundengebühr eine Suchgebühr in Höhe von 17,00 bis 66,00 € pro Suchfall fällig werden kann.

Zuständig:

Standesamt
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann Zi. 1, Frau Erhart Zi. 4

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

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